Allgemeine Geschäftsbedingungen der KSA Sports (KSA) GmbH
Gültig ab Januar 2023
1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich per Post, E-Mail und online über die Homepage erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Kursbedingungen & Regeln sowie allfällige kursspezifische Buchungsbestimmungen anerkannt. Zur Gewährleistung des Qualitätsstandards von der KSA gelten für alle Kursangebote minimale / maximale Teilnahmezahlen (siehe Details zu den Angeboten). Das Zustandekommen von Kursen ist nicht garantiert. Entsprechend ist die Anmeldung keine Garantie für einen Kursplatz.
Eine Online Bestellung wird mit einer Bestellnummer/ Rechnung per E-Mail ( alle Ihre Daten und Kosten) beantwortet bzw. bestätigt. Diese E-Mail gilt als offizielle Registrierungsbestätigung für den von Ihnen gebuchten Kurs. Ihr Kind ist für diesen Kurs angemeldet. Sollte der Kurs nicht zustande kommen, wird Ihnen das Geld rückerstattet.
Ob ein Kurs zustande kommt, entscheiden wir bei Anmeldeschluss und informieren Sie, falls dieser nicht stattfinden sollte.
Spätestens 1 Woche vor Kursbeginn informieren wir alle Eltern der Teilnehmer:innen über den Ablauf und die Namen der zuständigen Trainer und Pädagogen, welche mit Ihren den Kurs durchführen wird.
2. Kursgeld
Die mit der Anmeldebestätigung zugesandte Rechnung ist bis zum angegebenen Termin vor Kursbeginn zahlbar und berechtigt danach zum Besuch des gewählten Kurses. Ab der zweiten Mahnung erhebt die KSA eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00. Barzahlung vor Ort ist nur in speziell erwähnten Fällen möglich. Bei Kursen, welche direkt über die Hompage angeboten und gebucht werden können, erfolgt die Bezahlung via Twint oder per Lastschriftverfahren. Dieses gilt auch für alle Clubangebote.
3. Abmeldungen
Kann der bereits gebuchte Kurs nicht besucht werden, ist eine schriftliche Abmeldung bei der KSA via E-Mail (sport@ksasports.ch) erforderlich. Die Annullierungskosten betragen bei Eingang der Abmeldung bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn:
- für Einzelkurse: keine Kosten
- für Abo- Kurse / Module über Fr. 300.00: 15% der Kurskosten
- Bei Twint oder Kartenzahlungen werden die Gebühren bei der Rückerstattung abgezogen, maximal mit 50 CHF
bei späterer Abmeldung oder Rücktritt nach Kursbeginn: 100% der Kurs bzw. Modulkosten. Abweichende Regelungen gemäss kurs spezifischer Buchungsbestimmungen bleiben vorbehalten. Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. verrechnet die KSA weiter.
4. Kursabsage
Bei zu geringer Nachfrage oder aus anderen organisatorischen Gründen kann ein Kurs oder Modul annulliert werden. Die Angemeldeten werden rechtzeitig informiert und erhalten die einbezahlten Kursgelder zurück. Die KSA übernimmt keine weitergehende Entschädigungspflicht.
5. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen können einzelne Kurse und Module zeitlich verschoben, zusammengelegt oder in einer alternativen Location durchgeführt werden. Die betroffenen Teilnehmer/innen werden rechtzeitig informiert. Bei Bedarf kann die KSA die Kursleitung ändern oder eine ebenso qualifizierte Stellvertretung einsetzen.
6. Versäumte Lektionen
Das Recht zur Teilnahme am gebuchten Kurs ist persönlich und nicht übertragbar. Wegen Krankheit, Ferien, u.a. nicht besuchte Lektionen begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Kursgeldreduktion.
7. Gesundheitsattest
Die Teilnahme an den von der KSA angebotenen Kursen setzt einen adäquaten Gesundheitszustand voraus. Die Eltern der teilnehmenden Kinder sind verpflichtet, die Trainingsleitung über allfällige persönliche Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art der Kinder zu informieren. In Zweifelsfällen kann die KSA einen ärztlichen Gesundheitsnachweis verlangen. Kursteilnehmende können aus in ihrer Person liegenden Gründen ohne Rückerstattung des Kursgeldes von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
Sollte Kinder oder Kursteilnehmer:innen aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen fehlen, werden bei Vorlage eines Attestes die Fehlstunden in der Folgesaison ( Sommer / Winter) angerechnet.
8. Versicherung & Aufsichtspflicht
Die Eltern der Kursteilnehmer/innen sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullierungskosten u.a.). Die KSA übernimmt keine Haftung für die in den angebotenen oder vermittelten Kursen allenfalls eingetretenen Schäden irgendwelcher Art.
9. Datenschutz
Datenschutz & Fotomaterial
Die im Rahmen der Kursanmeldungen erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschliesslich zu internen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Kunden der KSA erklären sich bei der Buchung von Kursen damit einverstanden, dass Bildmaterial von den Trainings für Werbezwecke (Website & Social Media) genutzt werden darf.
10. Änderungen
Änderungen gegenüber der Kurs – und Modulausschreibung sowie der Allgemeinen Kursbedingungen bleiben vorbehalten und bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen nicht anwendbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Kursbedingungen davon unberührt. Kursbeschreibungen sind Bestandteil der Allgemeinen Kursbedingungen.
11. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der KSA ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
12. Allgemeine Regeln für Kinderkurse und Module
- Eltern bleiben bis auf die letzten 5 Minuten dem Unterricht fern
- Eltern sollten während des Trainings immer telefonisch erreichbar sein
- Getränke sind erwünscht / Essen nicht
- Es werden keine Spielsachen (Puppen, Bücher etc.) mitgebracht
- Trainingsmaterial wird gestellt bis auf die Tennisschläger- Ausnahme sind die Kurse A1 und A2 hier stellen wir auch die Tennisschläger
- Sportliche Kleidung und Sportschuhe mit glatter Sohle sind mitzunehmen (gilt für die Kurse A1-A3)
- Das Sommertraining findet auf Sandplätzen statt, daher bitte Sandplatzschuhe tragen
- im Sommer sind Handtücher, Kappe als Sonnenschutz und Sonnencreme empfehlenswert
- Wenn ein Kind nicht fit oder gesund sein sollte, darf es leider an dem Tag nicht ins Training
- Bei schlechter Witterung findet kein Training statt und die Gebühren werden nicht zurückerstattet ( Sommertraining)
- Ausschluss vom Training: die KSA behält sich im Einzelfall vor Trainingsteilnehmer/innen aus einer Gruppe auszuschliessen, sollte den Anweisungen des Trainers trotz Ermahnung nicht Folge geleistet werden oder der Unterricht gestört werden.